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PlayCherry Limited schafft den Sprung auf die Whitelist
Ein weiterer Betreiber von Online-Spielotheken hat den Sprung auf die behördliche Whitelist geschafft: PlayCherry Limited hat die Zulassung durch die zuständige Aufsichtsbehörde erhalten und darf somit zukünftig legal ihre Spiele den Glücksspiel-Fans in Deutschland anbieten.
PlayCherry Limited wird mit verschiedenen Marken auf dem deutschen Markt aktiv sein. Mehr zu den verschiedenen Angeboten, dem Unternehmen und zum legalen Glücksspiel in Deutschland erfährst du in diesem News-Beitrag.
Kurze Facts zum Unternehmen
Genauso wie auch viele andere Anbieter von Online-Glücksspielen hat PlayCherry Limited ebenfalls seinen Sitz auf Malta.
Das Unternehmen ist Teil der ComeOn Group, die auch Mitglied im Deutschen Sportwettenverband ist. Zu den bekannten Marken des Unternehmens gehört unter anderem Sunmaker.
Zulassungen für drei Online-Spielotheken
PlayCherry Limited hat von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) in Halle (Saale) die notwendige Erlaubnis für den Betrieb von drei Online-Spielotheken von der zuständigen Aufsichtsbehörde erhalten.
Zukünftig dürfen somit Sunmaker, SunnyAutomaten und ComeOnWetten den Besuchern virtuelle Automatenspiele legal anbieten. Für die beiden Marken Sunmaker und ComeOnWetten kann PlayCherry darüber hinaus auch die Berechtigung für das Angebot von Online-Sportwetten vorweisen.
Regulierung nimmt weiter an Fahrt auf
Mit den erwähnten Zulassungen für die Marken von PlayCherry nimmt die Zahl der in Deutschland bundesweit legalen Online-Spielotheken weiter zu. Dies ist für die Glücksspiel-Fans in Deutschland in mehrfacher Hinsicht ein gutes Zeichen.
Zum einen finden sie so mehr legale Spielmöglichkeiten und dementsprechend mehr Auswahl vor. Zum anderen ist erkennbar, dass die Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags und die Regulierung des Online-Glücksspiels in Deutschland nach schleppendem Beginn nun an Fahrt aufnehmen.
Legales Online-Glücksspiel in Deutschland
Am 1. Juli 2021 ist in Deutschland der aktuell gültige Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) in Kraft getreten. Mit der Verabschiedung und dem Inkrafttreten des neuen Regelwerks wurden verschiedene Ziele verfolgt. Unter anderem sollten für Glücksspiel-Interessierte in Deutschland legale und sichere Spielmöglichkeiten geschaffen werden.
Ein weiteres wichtiges Ziel ist in dem Zusammenhang die Bekämpfung des Schwarzmarkts mit seinen illegalen und unseriösen Angeboten bei gleichzeitiger Kanalisierung der Spielaktivitäten hin zu den legalen Angeboten.
Seit dem 1. Juli 2021 ist das Angebot von virtuellen Automatenspielen in ganz Deutschland grundsätzlich erlaubnisfähig. Damit ein Anbieter jedoch tatsächlich auf Basis des GlüStV 2021 seine Spiele legal anbieten darf, benötigt er eine offizielle Zulassung durch die GGL.
Zentrale Bestimmungen des GlüStV 2021
Um die angesprochene Zulassung erhalten zu können, müssen die Betreiber der Online-Spielotheken die Bestimmungen des neuen GlüStV 2021 beachten und konsequent umsetzen. Diese sollen besonders dem Jugend- und Spielerschutz sowie der Suchtprävention dienen.
Eine Maßnahme in diesem Zusammenhang stellt die Einführung eines Panik-Buttons dar. Dieser muss beim Spielen für die Nutzer sichtbar angezeigt werden. Der Spieler kann diesen auslösen und sich selbst für die Dauer von 24 Stunden sperren.
Ferner gibt es eine maximale Einsatzhöhe. Pro Spin darf ein Spieler höchstens 1 € setzen. Zudem gibt es anbieterübergreifende Einzahlungslimits. Diese legen fest, dass die Spieler maximal 1.000 € pro Monat einzahlen dürfen.
Auch müssen die Online-Spielotheken betreiberübergreifende Datenbanken und Spielersperrsysteme wie OASIS und LUGAS, das „Länderübergreifende Glücksspielaufsichtssystem“, implementieren. Dies sind nur einige der Bestimmungen, mit denen Spielerschutz und Suchtprävention vorangetrieben werden sollen.
Augen auf bei der Anbieterwahl!
Erfüllt ein Anbieter die Bestimmungen und Auflagen des GlüStV 2021, erhält er die Zulassung von der GGL und darf seine Spiele dann bundesweit legal anbieten.
In diesem Zusammenhang führt die Behörde auch eine im Internet einsehbare Whitelist. Auf dieser werden von der Aufsichtsbehörde alle Online-Spielotheken notiert, bei denen die Spieler legal spielen können.
Interessierte sollten daher immer prüfen, ob die Online-Spielothek ihrer Wahl hier vermerkt ist, damit einem sicheren und legalen Spielvergnügen nichts im Wege steht.
Kleiner Fun Fact zum Abschluss: Die erste virtuelle Spielhalle, die den Sprung auf die erwähnte Whitelist geschafft hat, war die Online-Spielothek JackpotPiraten.