NEWS > GGL beantwortet Fragen zur Studienvergabe

GGL beantwortet Fragen zur Studienvergabe

GGL beantwortet Fragen zur Studienvergabe

Was dich in diesem artikel erwartet

von: Sabine Löwenberger
Datum:
Lesedauer: min
zuletzt aktualisiert: 06.09.2023

Inhaltsverzeichnis

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat im Juli dieses Jahres die Studie „Spielerschutz im Internet: Evaluation der Maßnahmen des Glücksspielstaatsvertrages 2021“ an die Universität Bremen vergeben. Die für drei Jahre angelegte Evaluierung unter der Leitung von Dr. Tobias Hayer, Institut für Public Health und Pflegeforschung, soll die Maßnahmen des Spielerschutzes im Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) hinsichtlich ihrer Wirkung beurteilen. Allerdings warf der Vergabeprozess einige Fragen auf. Die GGL nahm am Montag in einer Pressemitteilung dazu Stellung.

Das Ziel der Studie

Angaben der GGL zufolge solle die Evaluierung einen ersten Zwischenbericht der Maßnahmen des GlüStV 2021 zum Spielerschutz liefern. Sowohl technische als auch glücksspielformbezogene Anforderungen sowie deren positive und negative Effekte sollen Bestandteil der Untersuchungen sein. Basierend auf diesen Erkenntnissen sollten anschließend mögliche Verbesserungen vorgenommen werden.

Lukrativer Auftrag für die Uni Bremen?

Der Business Insider berichtete vor wenigen Tagen, dass die Vergabe an die Universität Bremen einige Fragen aufwerfe. Das Portal habe sich an die Behörde mit einigen Fragen gerichtet, um zu klären, ob die gesetzlichen Vorgaben bei der Ausschreibung eingehalten worden seien. Der Auftrag bringe der Uni Bremen immerhin die stolze Summe von 756.302,52 Euro ein.

Dr. Hayer sei Recherchen des Business Insider zufolge bereits zuvor mit besagter Ausschreibung befasst gewesen sei. Als Mitglied des siebenköpfigen Experten-Gremiums Fachbeirat Glücksspiel habe Hayer die GGL beraten und Vorschläge zur Ausgestaltung der Studie unterbreitet. Im Rahmen der Gesprächsrunde „Evaluierung des Glücksspielvertrags“ im Jahre 2021 mit Repräsentanten der 16 Bundesländer soll Hayer konkrete „Empfehlungen der Umsetzung“ der gesetzlichen Vorgaben vorgestellt haben.

Auch habe der Wissenschaftler, der in der Branche als Hardliner gilt, erklärt, dass eine „möglichst umfassende und qualitativ anspruchsvolle Evaluationsforschung“ durchgeführt werden müsse. Dafür kämen nur anerkannte Experten in Frage. Eine Evaluation, die von den Ländern durchgeführt würde, habe Hayer abgelehnt.

Im später in Schriftform an die Länder angefertigten Bericht des Gremiums heißt es weiter:

„Die folgenden Empfehlungen sind als Hinweise zu verstehen, die in die Ausschreibung einfließen sollten.“

Auch nach der Sitzung habe Hayer regelmäßig an Sitzungen der Arbeitsgruppen der Länder teilgenommen, die mit der Evaluierung des GlüStV befasst gewesen seien. An diesen Treffen seien auch Abgesandte der GGL vertreten gewesen. In den von Hayer verfassten Studien habe der Wissenschaftler zudem dezidierte Handlungsempfehlungen abgegeben.

Nur 30 Tage Bewerbungsfrist für potenzielle Interessenten

Einen weiteren kritikwürdigen Sachverhalt, den der Business Insider in seinem Artikel hervorhob, war die Tatsache, dass die GGL den potenziellen Bewerbern nur ein Zeitfenster von 30 Tagen vorgegeben habe. Dies habe zur Folge gehabt, dass einzig Hayer sein Angebot eingereicht habe. Da die Uni Bremen die einzige Bewerberin für den Auftrag gewesen sei, habe Hayer am Ende den Zuschlag erhalten.

Das Online-Portal habe auch mit Wissenschaftlern und Vergaberechtlern drüber gesprochen. Ein Forscher, der anonym bleiben wolle, sagte dazu:

„Der Ablauf wirkt wie ein geplanter Lottogewinn.“

Um ein Forschungsdesign für eine Evaluation, die drei Jahre dauern solle, sei eine Frist von nur vier Wochen viel zu kurz, fügte der Wissenschaftler hinzu. Hayer bezeichnete die Angebotsfrist als „sportlich bemessen“.

Er fügte hinzu, dass spätestens nach dem Inkrafttreten des GlüStV mit einer Evaluierung zu rechnen gewesen sei. Daher dürfe die Ausschreibung der GGL keineswegs eine Überraschung für die Experten aus der Glücksspielforschung gewesen sein.

GGL nimmt Stellung zu Kritikpunkten

Obige Fragen habe der Business Insider auch an die GGL direkt gerichtet. Die Behörde veröffentlichte dazu ihre Antworten. In ihrer Pressemitteilung erklärte die GGL, dass im GlüStV 2021 ein erster Zwischenbericht zur Evaluierung der Maßnahmen der Gesetzgebung bis Ende 2023 verankert worden sei.

Dies sei im GlüStV 2021 für jede Institution und jeden Wissenschaftler seit dem 01.07.2021 einsehbar. Die Vorstände der GGL hätten zudem die entsprechenden Fachkreise aktiv auf Fachveranstaltungen, in Gesprächen und Vorträgen darüber informiert. Die GGL betonte, dass Hayer weder an Zusammenkünften zur Ausgestaltung der Ausschreibung anwesend gewesen sei, noch habe er sich aktiv an der Erstellung des Entwurfs beteiligt.

Weiterhin erklärte die Behörde, dass Hayer keinerlei Wettbewerbsvorteile gehabt habe. Auch sei die gesetzliche Angebotsfrist gemäß § 15 Abs. 2 VgV iVm § 15 Abs. 4 VgV eingehalten worden. Darüber hinaus habe es seitens der GGL keine Absicht gegeben, den Auftrag speziell an Hayer zu vergeben:

„Dass sich nicht mehr Bewerber am Ausschreibungsverfahren beteiligt haben, finden wir sehr bedauerlich. Ziel der aktiven und frühzeitigen Kommunikation der GGL bzgl. des geplanten Evaluierungsprozesses war es, für größtmögliche Transparenz zum im GlüStV 21 verankerten Evaluierungsprozess zu sorgen.“

Ein erster Zwischenbericht werde zum 31. Dezember 2023 vorliegen. Die Endfassung werde zum 31. Dezember 2026 erwartet.

Weitere relevante News

Suchtprävention und Beratung

Wenn aus dem Spiel Ernst wird: Aktuellen Studien zufolge liegt die Zahl der Personen, die Suchtverhalten beim Glücksspiel aufweisen, zwischen 134.000 und 416.000. Spielteilnahme erst ab 18 Jahren. Glücksspiel kann süchtig machen. Infos und Hilfe unter www.bzga.de.

Weitere relevante Ratgeber